Geschäftsordnung Elternversammlung

Geschäftsordnung
für die Elternversammlung der Kindertageseinrichtung

 

Villa Kunterbunt Elterninitiative e.V. in Bad Honnef

 

Der Träger der Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt Elterninitiative e.V.hat in der Sitzung vom 10.9.2015 nach Abstimmung mit dem Elternbeirat folgende Geschäftsordnung beschlossen:

 

§ 1 Elternversammlungen

(1) Die Eltern (Personensorgeberechtigten), deren Kinder die Kindertageseinrichtung besuchen, bilden die Elternversammlung.

(2) Die Elternversammlung wird vom Träger zu Beginn des Kindergartenjahrs bis spätestens zum 10. Oktober einberufen. Weitere Versammlungen finden zur Erfüllung der Aufgaben gem. § 2 statt. Die Elternversammlung ist darüber hinaus einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Eltern dies schriftlich gegenüber dem Träger verlangt.

Eine Elternversammlung ist auch dann einzuberufen, wenn ein Mitglied des Elternbeirats und sein/e Stellvertreter/in vor Ablauf der normalen Amtszeit abberufen werden bzw. ihr Amt niederlegen und kein Nachrücker zur Verfügung steht.

(3) Elternversammlungen können auch als Versammlungen der Eltern (Personensorgeberechtigten) auf Gruppenebene stattfinden.

§ 2 Aufgaben

(1) Die Aufgaben der Elternversammlung bemessen sich an den Regelungen im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (§ 9a Kinderbildungsgesetz – KiBiz): Die Elternversammlung soll insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern.

(2) In der Elternversammlung informiert der Träger über personelle Veränderungen sowie pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten.

(3) Die Elternversammlung wählt die Mitglieder des Elternbeirates. In den Elternbeirat werden fünf Mitglieder gewählt. Sofern weitere Kandidaten zur Verfügung stehen, können diese zu Nachrückern für den Elternbeirat gewählt werden. Das Mandat des Elternbeirates gilt über das Ende eines Kindergartenjahres hinaus und endet mit der Wahl eines neuen Elternbeirates.

§ 3 Einladungsverfahren und Abstimmungen

(1) Die Elternversammlung wird von dem Träger oder in dessen Auftrag von der Leitung schriftlich oder per Email unter Angabe der Tagesordnung, der Zeit und des Ortes der Sitzung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen.

(2) Abstimmungen und Empfehlungen der Elternversammlung einschließlich der Wahl der Mitglieder des Elternbeirats werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen und Abstimmungen haben Eltern eine Stimme je Kind in der Kindertageseinrichtung (§9a KiBiz).

(3) Abstimmungen werden grundsätzlich offen vorgenommen, es sei denn, ein Mitglied der Elternversammlung beantragt geheime Abstimmung.

§ 4 Niederschrift

(1) Über die Sitzung der Elternversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die zumindest Zeit und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Eltern (Personensorgeberechtigten) und die Abstimmungsergebnisse und Empfehlungen enthält.

(2) Die Niederschrift ist von dem Träger und der Leitung der Einrichtung zu unterzeichnen.

 

Diese Geschäftsordnung tritt am 15.9.2015  in Kraft.